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1.1 Die Kostenvoranschläge von Aces, seien es Angebote für Hard- oder Softwareprodukte oder Kostenvoranschläge für Dienstleistungen, sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Sie werden verbindlich mit der Annahme der Bestellung bzw. der Auftragserteilung, die durch schriftliche Bestätigung seitens Aces erfolgt.
1.2 Kostenschätzungen für Dienstleistungen von Aces sowie Kostenschätzungen für Werkverträge oder Auftragsarbeiten sind grundsätzlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, als in rechtlichem Rahmen bindende Kostenvoranschläge zu verstehen. Ein Über- oder Unterschreiten der Kosten um ca. 15% des ursprünglich veranschlagten Preises ist Aces ohne vorige Einverständniserklärung seitens des Kunden möglich.
1.3 Überschreiten die Kosten eines Auftrags den Kostenvoranschlag um mehr als 15% des ursprünglich veranschlagten Preises, ist Aces verpflichtet, vor Ausführung weiterer Arbeiten Rücksprache mit dem Kunden zu nehmen und sich mit diesem über das weitere Vorgehen abzustimmen. Beruhen die höheren Kosten auf unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten oder außerplanmäßigen Änderungen der ursprünglichen Dienstleistung ist ein Rückforderungsrecht für bereits im Rahmen des Kostenvoranschlages erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen ausgeschlossen.
1.4 Telefonische und fernschriftliche Erklärungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens Aces. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
1.5 Angebote, Lieferungen und Leistungen von Aces erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers oder Kunden sind hiermit in jedem Falle ungültig.
1.6 Die in Prospekten, Katalogen, Annoncen und im Internet veröffentlichten Produktinformationen und Angaben über Maße, Gewichte, Leistung und Preis sind unverbindlich, sofern sie nicht Vertragsgegenstand werden.
2.1 Die in Angeboten oder Kostenvoranschlägen veranschlagten Preise haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Angebots- oder Kostenvoranschlagsdatum, sofern nicht andere Bestimmungen schriftlich erfolgt sind.
2.2 Alle Preise verstehen sich als Netto zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung fälligen Mehrwert- / Umsatzsteuer, sofern nicht anders beschrieben.
2.3 Maßgebend sind in Zweifelsfällen die in der Auftrags-bestätigung genannten Angaben und Daten.
3.1 Der Versand von Ware erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers, falls nicht anders angegeben. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager von Aces verlassen hat. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferungen.
3.2 Transportversicherung erfolgt auf Kosten des Käufers.
3.3 Aces behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen einer Lieferung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Werk-, Kauf- oder Liefervertrag.
4.1 Die Liefer- und Leistungszeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung für einen bestehenden Auftrag oder entsprechend der Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages, sofern es sich bei dem Dienstleistungsvertrag um die Vereinbarung von regelmäßig wiederkehrenden Leistungen handelt. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die nicht dem Einfluss von Aces unterliegen, wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Dies gilt auch bei Betriebsstörungen wie z.B. Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Anordnungen…, auch wenn diese bei einem Lieferanten von Aces eintreten. Im Falle von verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung bleibt Schadenersatz ausgeschlossen.
4.2 Aces ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als 3 Monaten ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Kauf-, Werks- oder Dienstleistungsvertrag zurückzutreten. Ein Rückforderungsanspruch für bereits im Rahmen dieses Vertrages erbrachte Leistungen ist ausgeschlossen.
4.3 Aces hat das Recht, technische Änderungen an dem Liefergegenstand vorzunehmen, solange dadurch die technische Funktion des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt wird.
5.1 Unvollständige und unrichtige Lieferungen sowie unvollständig erbrachte Leistungen sind sofort nach Lieferung bzw. Leistung Aces schriftlich mitzuteilen.
5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Datum der Lieferung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
5.3 Aces gewährleistet, dass die gelieferten Hardware-Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Bei Software-Produkten wird gewährleistet, dass diese im Wesentlichen gemäß der zu dem Software-Produkt gehörenden Leistungsbeschreibung arbeiten und im Wesentlichen die beschriebenen Aufgaben erfüllen. Aces gewährleistet nicht, dass Hard- oder Softwareprodukte die vom Kunden benötigten Aufgaben erfüllen oder erfüllen können. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Bestellung von Produkten und Leistungen von der Tauglichkeit der Produkte und Leistungen für seinen beabsichtigten Zweck zu überzeugen.
5.4 Bei der Missachtung von Wartungs- und Bedienungsanweisungen von Aces, bei der Benutzung von Ersatzteilen und Erweiterungen, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, bei Änderungen oder Auswechslungen an den Produkten, die selbst durchgeführt werden, entfällt die Gewährleistung.
5.5 Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile.
6.1 Aces haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, auch ihrer Erfüllungsgehilfen. Andere Haftungs-ansprüche, insbesondere für Schäden, die aus Beratungs-, Unterstützungs-, Softwareentwicklungs-, und Dienstleistungen entstehen, sind ausgeschlossen.
6.2 Bei kundenspezifisch erstellter oder von Aces selbst erstellter und vermarkteter Software haftet Aces grundsätzlich nicht für Schäden, die aus der Verwendung der Software entstehen. Hierzu zählen insbesondere Schäden durch entgangenen Gewinn, Datenverlust oder fehlerhafter Datenverarbeitung. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten seitens Aces.
6.3 In jedem Falle ist die Haftung von Aces bei kundenspezifisch erstellten Softwareprodukten oder selbst erstellten und vermarkteten Softwareprodukten auf den Kaufpreis beschränkt, den der Käufer für die Software ausgegeben hat. Weitere Verpflichtungen seitens Aces bestehen nicht.
6.4 Die Beratung in Wort und Bild sowie Vorschläge, Berechnungen, Projektierungen etc. sollen dem Käufer lediglich die beste Verwendung der Produkte von Aces erläutern. Sie befreit den Käufer in keinster Weise von der Verpflichtung, sich durch eigene Prüfung der Produkte für den beabsichtigten Zweck zu überzeugen.
7.1 Für die Geschäfts- und Vertragsbedingungen zwischen Aces und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Sitz der Gesellschaft und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Ludwigsburg, Baden-Württemberg.
7.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung eines Werk-, Liefer-, Dienstleistungs-, Lizenz- oder Kaufvertrages von Aces in gesetzlichem Rahmen nicht anwendbar bzw. rechtsunwirksam sein, so verlieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die entsprechenden Verträge hierdurch nicht ihre Gültigkeit. Es wird vielmehr die ungültige Bestimmung durch eine Formulierung ersetzt, die gesetzlich zulässig ist und dem eigentlichen Zweck sinngemäß am nächsten kommt.
Ludwigsburg, 01. 05. 2007
Aces EDV-Systemlösungen Thorsten Rosemann & Joachim Blank GbR.
Schorndorfer Straße 148 – 71638 Ludwigsburg